Wir sind autoriziert nah dem italienischen Gesetz D.M. 37/2008 ex legge 46/1990 Arbeiten in folgenden Bereichen zu erstellen:

  1. Teil A
    Für Anlagen zur Erzeugung, zum Transport, zur Verteilung und zur Nutzung von Elektrizität innerhalb von Gebäuden ab dem Übergabepunkt der vom Stromanbieter gelieferten Energie.
    Datum der Anerkennung: 01.10.2002 (Ing. FUNKE), 16.11.2012 (Herr Zennaro)
  2. Teil b
    Für Radio- und Fernsehsysteme und Elektronik im Allgemeinen, Antennen und Blitzschutzsysteme.
    Anerkennungsdatum:
    01.10.2002 (dt. FUNKE) beschränkt auf Radio, Fernsehen und elektronische Systeme
    16.11.2012 (Herr Zennaro) ohne Begrenzung
  3. Teil C
    Für Heizungs- und Klimaanlagen mit jder Flüssigkeit, Flüssigkeiten, Gasen, Ariasolen und jeglicher Art und Weise.
    Datum der Anerkennung: 01.10.2002 (Ing. FUNKE), 16.11.2012 (Herr Zennaro)
  4. Teil D
    Für Sanitäranlagen sowie für den Transport, die Aufbereitung, die Nutzung, die Speicherung und den Verbrauch von Wasser innerhalb von Gebäuden ab der Übergabestelle des vom Anbieter gelieferten Wassers. Datum der Anerkennung: 01.10.2002 (Ing. FUNKE), 16.11.2012 (Herr Zennaro)

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